Blanche Tacchini
Tel.: (+352) 48 91 61 214
Dominique Fiore
Tel.: (+352) 48 91 61 309
In der Regel behält sich der Bauherr das Recht vor, einen gewissen Prozentsatz der Zahlungen
(normalerweise 10%) als Sicherheitsleistung einzubehalten. Diese Sicherheit deckt die Vorbehalte, die bei der Abnahme (provisorische Abnahme oder Schlussabnahme gemäß den Vertragsbestimmungen) und im Rahmen der Gewährleistungsfrist festgelegt wurden.
Damit Sie die Gesamtheit der ausgestellten Rechnungsbeträge, eventuell mit Abschlägen, ausgezahlt bekommen, stellt die Mutualité des P.M.E. auf Ihren Antrag hin, gleichzeitig mit der Rechnungsstellung, eine Gewährleistungsgarantie aus.
Mit Ausgabe der Gewährleistungsgarantie verpflichtet sich die Mutualité des P.M.E., auf erste Anfrage hin, dem Bauherrn im Falle der Nichtkonformität mit nachfolgender Verweigerung der Abnahme, die Bürgschaftssumme auszuzahlen.
Die Garantie erlöscht entweder bei der Rückgabe des Garantieschreibens durch den Bauherrn oder am angegebenen Verfalldatum.
Die Gewährleistungsgarantie festigt Ihren Kassenbestand durch 100%-ige Auszahlung der vertraglich vereinbarten Summe.