Dominique Fiore
Tel.: (+352) 48 91 61 309
Änder Hagen
Tel.: (+352) 48 91 61 215
Paul Schaack
Tel.: (+352) 48 91 61 211
Blanche Tacchini
Tel.: (+352) 48 91 61 214
Der Bauherr trägt bei Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmen stets das Risiko einer nicht fertig gestellten Baustelle. Zur Deckung dieses Risikos verlangen bestimmte Bauherren ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung den Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen.
Falls Sie zum Abschluss eines wichtigen Vertrags Ihre Verpflichtungen absichern müssen, wird Ihnen eine Vertragserfüllungsgarantie der Mutualité des P.M.E. von Nutzen sein. Diese Vertragserfüllungsgarantie sichert, dass die Leistung vertragsgemäß und zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt. Der Begünstigte kann aus den folgenden Gründen Ansprüche geltend machen: Sachmängel, verspätete Ausführung, vollständige oder teilweise Nichterfüllung des Vertrags aus wirtschaftlichen Gründen.
Die Garantie erlöscht entweder bei der Rückgabe des Garantieschreibens durch den Bauherrn oder am angegebenen Verfalldatum.
Die Vertragserfüllungsgarantie ist ein wesentliches Instrument, das Ihrem Unternehmen hilft, seine Kapazitäten zur einwandfreien Ausführung der Leistung und der finanziellen Integrität gegenüber dem Kunden zu gewährleisten.